Finden Sie heraus, ob Ihnen bis zu 20.000 €
Fördermittel für digitale Investitionen zustehen.

Machen Sie jetzt den Check und nutzen Sie die aktuelle Situation als Chance für einen
digitalen Neustart. – Mehr Reichweite, mehr Kunden, mehr Gewinn!
Kein Darlehen, keine versteckten Kosten
– bis zu 100 % Förderung.

Bis zu 20.000 €

Schneller Geldfluss

Keine Rückzahlung

Wie können Sie Ihre Situation als Chance nutzen?

Das einzige, was Sie an dieser Stelle falsch machen können, ist den Check nicht zu machen.

Ihr Verlust

  • Aktuelle Umsätze bleiben aus und es kommen nur wenige Neukunden.
  • Kundenbeziehungen bauen ab.
  • Konkurrenzfähigkeit nimmt ab, weil Ihre Mitbewerber:innen von dieser Fördermöglichkeit wissen und sie nutzen.

Ihr Gewinn

  • Bis zu 20.000 € ohne Darlehen und ohne versteckte Kosten.
  • Sich von der Konkurrenz abheben.
  • Finanzielle Möglichkeiten, um z. B. digitale Systeme zu nutzen, die Ihre Kundengewinnung automatisiert.
Kein Darlehen, keine versteckten Kosten
– bis zu 100 % Förderung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Es ist bei der Überbrückungshilfe III so, dass nur ein einfaches Kriterium erfüllt sein muss,
um antragsberechtigt zu sein.
Der Umsatzrückgang muss im Förderzeitraum mindestens 30 % betragen.
Kein Darlehen, keine versteckten Kosten
– bis zu 100 % Förderung.

Wie können Anträge gestellt werden?

Die Förderanträge auf Überbrückungsgeld III können Sie als Selbstständige:r/Unternehmer:in nicht selbst stellen, sondern müssen dazu einen sogenannten prüfenden Dritten involvieren. Das kann z. B. ein:e Steuerberater:in oder Rechtsanwält:in sein. Sollten Sie dazu Hilfe benötigen, unterstützen wir Sie gerne durch unser Partnernetzwerk, wo Sie schnell und einfach die notwendige Unterstützung bekommen.
Die Förderanträge auf Überbrückungsgeld III können Sie als Selbstständige:r/Unternehmer:in nicht selbst stellen, sondern müssen dazu einen sogenannten prüfenden Dritten involvieren. Das kann z. B. ein:e Steuerberater:in oder Rechtsanwält:in sein. Sollten Sie dazu Hilfe benötigen, unterstützen wir Sie gerne durch unser Partnernetzwerk, wo Sie schnell und einfach die notwendige Unterstützung bekommen.
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– bis zu 100 % Förderung.

Welche Fristen gibt es?

Der Antrag zur Förderung kann bis zum 31. August 2021 gestellt werden. Die aktuell beschlossenen Fördermonate sind November 2020 bis Juni 2021. Wichtig zu beachten ist, dass die Förderung in einem von Umsatzeinbrüchen betroffenen Monat beantragt und die Investition in einem solchen Monat getätigt wurde oder wird. Lassen Sie uns jetzt Ihre Gestaltungsmöglichkeiten prüfen.
Kein Darlehen, keine versteckten Kosten
– bis zu 100 % Förderung.

Die wichtigsten Informationen im Überblick!

Die Überbrückungshilfe III kann für bis zu acht Monate (November 2020 bis Juni 2021) beantragt werden.
Die Förderhöhe für das einzelne Unternehmen bemisst sich nach den Umsatzeinbrüchen der Fördermonate im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten im Jahr 2019. Kleine und Kleinstunternehmen sowie Soloselbstständige oder selbstständige Angehörige der freien Berufe können den jeweiligen monatlichen Durchschnitt des Jahresumsatzes 2019 zum Vergleich heranziehen. Es ist ausreichend, wenn nur ein einziger Monat einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % zum Vergleichsmonat 2019 hatte.
Die Überbrückungshilfe III erstattet einen Anteil in Höhe von:
– bis zu 100 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzrückgang > 70 %
– bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzrückgang ≥ 50 % und ≤ 70 %
– bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzrückgang ≥ 30 % und < 50 %
Der Antrag kann bis zum 31. August 2021 gestellt werden. Eine Antragstellung ist nur ein Mal möglich. Änderungsanträge sind hierbei ausgenommen.
Kein Darlehen, keine versteckten Kosten
– bis zu 100 % Förderung.

Was kann ich mit dem Geld machen?

Sie können das Geld in digitale Hardware investieren, wie z. B. einen neuen Rechner, Drucker, Kassensystem oder ähnliches. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, digitale Projekte umzusetzen.
Wenn Sie möchten, setzen wir uns kostenfrei mit Ihnen zusammen und erstellen einen sinnvollen Investitionsplan.
Ein kurzer Einblick von Kunden, die wir bei der Antragstellung unterstützt haben:

POLEDANCESTAR

Aus einem Poledance-Studio wird ein Poledancestar Franchise mit automatisierter Kundengewinnung und Abwicklung.

MEINWUNSCHKÖRPER

Aus einem 1:1 Personaltrainer-Duo wurde eine Marke, die automatisiert 24/7 digitale Fitnessprodukte vertreibt.

KOSMETIK KOLLEKTIV

Aus einem Kosmetikstudio wird ein Kosmetik-Franchise, das so gut wie alle Prozesse automatisiert. Auch die Kundengewinnnung!
Kein Darlehen, keine versteckten Kosten
– bis zu 100 % Förderung.

Was wir davon haben? Ganz einfach…

Wir helfen Ihnen kostenfrei und in Zusammenarbeit mit Ihrem, oder einem von uns empfohlenen Steuerberater/Rechtsanwalt, die Überbrückungshilfe III + die Förderung für digitale Investitionen abzurufen.
Anschließend beraten wir Sie kostenfrei, wie Sie die Fördermittel für digitale Investitionen so nutzen, dass Ihr Geschäft wieder so richtig läuft.
Also, starten Sie den Check, prüfen Ihre Förderfähigkeit und wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.
Klingt zu gut um wahr zu sein? Dann sprechen Sie doch gerne einige unserer Referenzen persönlich an und holen sich eine unvoreingenommene Meinung.
Kein Darlehen, keine versteckten Kosten
– bis zu 100 % Förderung.